Allgemeine
Auftragsbedingungen
(1)
Diese Auftragsbedingungen gelten für Verträge zwischen
dem Übersetzer und seinem Auftraggeber, soweit nicht etwas
anderes ausdrücklich vereinbart oder gesetzlich unabdingbar
vorgeschrieben ist.
(2) Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sind
für den Übersetzer nur verbindlich, wenn er sie ausdrücklich
anerkannt hat.
2.
Umfang des Übersetzungsauftrags
Die
Übersetzung wird nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer
Berufsausübung sorgfältig ausgeführt. Der Auftraggeber
erhält die vertraglich vereinbarte Ausfertigung der Übersetzung.
3.
Mitwirkungs- und Aufklärungspflicht des Auftraggebers
(1)
Der Auftraggeber hat den Übersetzer rechtzeitig über
gewünschte Ausführungsformen der Übersetzung zu
unterrichten (Verwendungszweck, Lieferung auf Datenträgern,
Anzahl der Ausfertigungen, Druckreife, äußere Form
der Übersetzung etc.). Ist die Übersetzung für
den Druck bestimmt, überlässt der Auftraggeber dem Übersetzer
einen Korrekturabzug rechtzeitig vor Drucklegung, sodass der Übersetzer
eventuelle Fehler beseitigen kann. Namen und Zahlen sind vom Auftraggeber
zu überprüfen.
(2) Informationen und Unterlagen, die zur Erstellung der Übersetzung
notwendig sind, stellt der Auftraggeber dem Übersetzer bei
Erteilung des Auftrags zur Verfügung (Terminologie des Auftraggebers,
Abbildungen, Zeichnungen, Tabellen, Abkürzungen, interne
Begriffe etc.).
(3) Fehler und Verzögerungen, die sich aus der mangelnden
oder verzögerten Lieferung von Informationsmaterial und Anweisungen
ergeben, gehen nicht zu Lasten des Übersetzers.
(4) Der Auftraggeber übernimmt die Haftung für die Rechte
an einem Text und stellt sicher, dass eine Übersetzung angefertigt
werden darf. Von entsprechenden Ansprüchen Dritter stellt
er den Übersetzer frei.
4.
Rechte des Auftraggebers bei Mängeln
(1)
Der Übersetzer behält sich das Recht auf Mängelbeseitigung
vor. Der Auftraggeber hat zunächst nur Anspruch auf Beseitigung
von möglichen in der Übersetzung enthaltenen Mängeln.
(2) Der Anspruch auf Mängelbeseitigung muss vom Auftraggeber
unter genauer Angabe des Mangels geltend gemacht werden.
(3) Beseitigt der Übersetzer die geltend gemachten Mängel
nicht innerhalb einer angemessenen Frist der lehnt er die Mängelbeseitigung
ab oder ist die Mängelbeseitigung als gescheitert anzusehen,
so kann der Auftraggeber nach Anhörung des Auftragnehmers
auf dessen Kosten die Mängel durch einen anderen Übersetzer
beseitigen lassen oder, wahlweise die Herabsetzung der Vergütung
oder nnullierung des Vertrages vom Übersetzer verlangen.
Die Mängelbeseitigung gilt als gescheitert, wenn auch nach
dem dritten Nachbesserungsversuch die Übersetzung weiterhin
Mängel aufweist.
(1)
Der Übersetzer haftet bei grober Fahrlässigkeit und
Vorsatz. Nicht als grobe Fahrlässigkeit einzustufen sind
Schäden, die durch Computerausfälle und Übertragungsstörungen
bei E-Mail-
Versendung oder durch Viren verursacht worden sind. Der Übersetzer
trifft durch Anti-Virus-
Software hiergegen Vorkehrungen. Die Haftung bei leichter Fahrlässigkeit
tritt nur bei Verletzung seiner Kardinalpflichten ein.
(2) Der Anspruch des Auftraggebers gegen den Übersetzer
auf Ersatz eines nach Nr. 5 (1) Satz 4 verursachten Schadens
wird auf 5.000 EUR begrenzt; im Einzelfall ist die ausdrückliche
Vereinbarung eines höheren Schadensersatzanspruchs möglich.
(3) Der Ausschluss oder die Begrenzung der Haftung nach Nr.
5 (1) und (2) gilt nicht für Schäden eines Verbrauchers
aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
(4) Ansprüche des Auftraggebers gegen den Übersetzer
wegen Mängeln der Übersetzung (§ 634 BGB) verjähren,
sofern nicht Arglist vorliegt, in einem Jahr seit der Abnahme
der Übersetzung.
(5) Die Haftung für Mangelfolgeschäden ist auf die
gesetzliche Verjährungsfrist beschränkt. § 202
Abs. 1 BGB bleibt unberührt.
6.
Berufsgeheimnis
Der Übersetzer verpflichtet sich, Stillschweigen über
alle Tatsachen zu bewahren, die ihm im Zusammenhang mit einer
Tätigkeit für den Auftraggeber bekannt werden.
7.
Mitwirkung Dritter
(1) Der Übersetzer ist berechtigt, zur Ausführung
des Auftrags Mitarbeiter oder fachkundige Dritte heranzuziehen.
(2) Bei Heranziehung von fachkundigen Dritten hat der Übersetzer
dafür zu sorgen, dass sich diese zur Verschwiegenheit entsprechend
Nr. 6. verpflichten.
8.
Vergütung
(1)
Die Rechnungen des Übersetzers sind zahlbar ohne Abzug innerhalb
von 30 Tagen nach Rechnungsdatum.
(2) Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen
Mehrwertsteuer.
(3) Der Übersetzer hat neben dem vereinbarten Honorar Anspruch
auf die Erstattung der tatsächlich angefallenen und mit dem
Auftraggeber abgestimmten Aufwendungen. In allen Fällen wird
die Mehrwertsteuer, soweit gesetzlich notwendig, zusätzlich
berechnet. Der Übersetzer kann bei umfangreichen Übersetzungen
einen angemessenen Vorschuss verlangen. Der Übersetzer kann
mit dem Auftraggeber vorher schriftlich vereinbaren, dass die
Übergabe seiner Arbeit von der vorherigen Zahlung seines
vollen Honorars abhängig ist.
(4) Ist die Höhe des Honorars nicht vereinbart, so ist eine
nach Art und Schwierigkeit angemessene und übliche Vergütung
geschuldet. Diese unterschreitet die jeweils geltenden Sätze
des Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetzes (JVEG)
nicht.
9.
Eigentumsvorbehalt und Urheberrecht
(1)
Die Übersetzung bleibt bis zur vollständigen Bezahlung
Eigentum des Übersetzers. Bis dahin hat der Auftraggeber
kein Nutzungsrecht.
(2) Der Übersetzer behält sich sein Urheberrecht vor.
Soweit
die Erteilung des Übersetzungsauftrags darauf beruht, dass
der Übersetzer die Anfertigung von Übersetzungen im
Internet angeboten hat, verzichtet der Auftraggeber auf sein möglicherweise
bestehendes Widerrufsrecht für den Fall, dass der Übersetzer
mit der Übersetzungsarbeit begonnen und den Auftraggeber
hiervon verständigt hat.
(1)
Für den Auftrag und alle sich daraus ergebenden Ansprüche
gilt deutsches Recht.
(2) Sofern der Auftraggeber Vollkaufmann ist, ist Gerichtsstand
Köln. Der Übersetzer ist aber auch berechtigt, den Auftraggeber
an dessen Wohnsitz oder Geschäftssitz zu verklagen.
(3) Erfüllungsort ist der Wohnsitz des Übersetzers.
(4) Die Vertragssprache ist Deutsch.
Die
Wirksamkeit dieser Auftragsbedingungen wird durch die Nichtigkeit
oder Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen nicht berührt.
Die unwirksame Bestimmung ist durch eine gültige zu ersetzen,
die dem wirtschaftlichen Ergebnis bzw. dem angestrebten Zweck
möglichst nahe kommt.
13.
Änderungen und Ergänzungen
Änderungen
und Ergänzungen dieser AGB sind nur gültig, wenn sie
schriftlich vereinbart worden sind. Dies gilt auch für die
Änderung des Schriftformerfordernisses selbst.
Ort,
Datum
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